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Bestimmungen und Hygienekonzept

Aktuelle Bestimmungen

ab dem 25.01.2021

Gewerbliche Hundeschulen

Gewerbliche Hundeschulen – unabhängig von der Gestaltung als Gruppen- oder Einzelunterricht – sind Dienstleistungsbetriebe. Daher deren Betrieb – unter Beachtung § 1 d Absatz 7 der Corona-Verordnung (CoronaVO) – weiterhin möglich.

Gewerbliche Hundeschulen müssen die in § 4 beschriebenen Hygieneanforderungen einhalten. Es ist wie in § 5 beschrieben ein Hygienekonzept zu erstellen und die Daten der Teilnehmenden bzw. Kund*innen müssen nach § 6 erfasst werden. Es gilt die Maskenpflicht und für Personen die Kontakt zu Menschen hatten, die mit SARS-CoV-2 hatten oder selbst typische Symptome aufweisen gilt ein Teilnahme- und Betretungsverbot (§ 7). Zudem gelten die in § 8 beschriebenen Arbeitsschutzanforderungen. Jedoch gilt auch hier die dringende Bitte, die persönlichen Kontakte zu reduzieren.

Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Kund*innen ist wie folgt zu beschränken (siehe § 13 Abs. 2 CoronaVO) :

  1. bei Flächen, die kleiner als zehn Quadratmeter sind, auf höchstens ein*e Kund*in
  2. bei Flächen von bis zu 800 Quadratmeter insgesamt auf höchstens ein*e Kund*in pro10 Quadratmeter,
  3. bei Flächen ab 801 Quadratmetern höchstens ein*e Kund*in pro 20 Quadratmeter Fläche.

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Hygienekonzept

Grundbedingungen:

Es dürfen ausschließlich Personen am Training teilnehmen,

  • die innerhalb der letzten 14 Tage keinen Kontakt zu einer an Covid-19-erkrankten Person hatten.
  • die keine Symptome eines Atemwegsinfektes, einer Erkältung, Durchfälle, Fieber oder starke Kopfschmerzen haben oder
  • in den letzten 14 Tagen hatten.

Diese Maßnahmen beruhen auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI – vom 16.04.2020), sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZG – vom 16.04.2020). Sie sind Handlungsempfehlungen für Hundeunternehmer*innen im Kontakt mit Kund*innen, insbesondere für Hundeschulen und/ oder Hundetrainer*innen (im Einzeltraining 1:1) und Dogwalker. Bitte prüfen Sie die Corona-Schutzverordnungen Ihrer Gemeinde/ Ihres Bundeslandes, da je nach Bundesland, Kreis und Kommune eigene Bestimmungen gelten können.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Geregelte Gruppengröße, vorerst nur noch bis zu 3 Hunde pro Kurs indoor und 6 Hunden outdoor
  • Teilnahme ist nur nach Voranmeldung und mit Bekanntgabe der Kontaktdaten möglich (telefonisch oder per Mail), Abmeldungen bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn.
  • Wartezeiten vor den Kursen sollen vermieden werden, bzw. soll bitte bis 5 Minuten vor Kursbeginn in den Autos gewartet werden.
  • Der Zutritt zum Trainingsgelände /-Halle darf nur einzeln und nur nach Aufforderung durch den Trainer erfolgen.
  • Beim Zutritt ist die Teilnahme auf einer Liste einzutragen und mit Unterschrift zu bestätigen (Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette), diese Liste wird mindestens 4 Wochen aufbewahrt.
  • Handdesinfektionsmittel und auf Wunsch auch Mundmasken stehen bereit.
  • Jeder Teilnehmer bekommt einen Platz zugewiesen, an diesem Platz soll er sich während der Gruppenstunde aufhalten, damit jederzeit die Mindestabstände gewahrt bleiben.
  • Auch das Verlassen des Platzes erfolgt einzeln und nach Aufforderung durch den Trainer.
  • Bitte auf jegliche Kontakte wie Händeschütteln und Umarmungen oder ähnliches verzichten.
  • Wer Kontakt zu erkrankten Personen oder Menschen mit Verdacht auf Covid-19 hatte, darf nicht am Training teilnehmen.
  • Auch darf niemand am Training teilnehmen, der sich in den letzten Wochen in einem der bekannten Risikogebiete aufgehalten hat.
  • Personen mit unklaren Erkrankungen der oberen Atemwege oder Verdacht auf Covid-19 sind vom Training ausgeschlossen.
  • Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, auf den Wegen zu den Übungsplätzen in den Gängen des Gebäudes eine Mund- und Nasenmaske zu tragen. Auf dem Übungsplatz selbst besteht keine Maskenpflicht, sofern unter den Teilnehmern der Mindestabstand von 1,50m eingehalten wird und der Trainer nicht auf eine Maskenpflicht besteht.
  • Für Gruppenstunden wird nur 1 Halter pro Hund zugelassen.
  • Wir stellen für Begleitpersonen einen eigenen Wartebereich zur Verfügung. Auch hier gilt der Mindestabstand von1,50m. In dem Gang besteht Maskenpflicht, auf den Sitzgelegenheiten besteht keine Maskenpflicht.
  • Um ungewollte Annäherung zwischen den Hundehaltern zu vermeiden, bleiben die Hunde angeleint.
  • Gegenstände (z. B. Leinen, Trainingsutensilien) werden nicht zwischen den Teilnehmern weitergereicht/ausgetauscht. Eine Desinfektion der von Petit Loup  ggf. zur Verfügung gestellten Trainingsutensilien erfolgt nach jedem Kontakt.
  • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung der Innenräumen der Halle, die dem Aufenthalt von Personen dienen, wird vorgenommen. Des Weiteren befindet sich in der Halle ein Luftfiltergerät, um Aerosole zu minimieren.
  • Wir reinigen feste Gegenstände, die auch von Kunden angefasst werden können, z.B. Türgriffe, Handläufe an Treppen, mehrmals täglich im nach jedem Kurs. Die durchgeführten Reinigungen dokumentieren wir schriftlich.
  • Unsere Sanitärbereiche (WC) reinigen wir durch eigenes Personal täglich.
  • Durch die Belegung der Halle mit maximal 4 Personen (1 Trainer und 3 Teilnehmer) bei einer Raumgröße von 400 m3, Stoßlüften und einer Filteranlage wird die Infektionswahrscheinlichkeit auf <1% eingestuft (Quelle: Max-Planck-Institut: https://www.mpic.de/4747361/risk-calculator).

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